Erwägt die Bundesregierung eine vorzeitige Anerkennung der RDW-Genehmigung von FSD Supervised von Tesla?
Sehr geehrter Herr Hirte,
schließt die Bundesregierung eine vorzeitige nationale Anerkennung der vom RDW nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilten Genehmigung für „FSD Supervised“ aus?
Andere Mitgliedstaaten haben die niederländische Genehmigung bereits vor Abschluss des EU-Verfahrens national anerkannt und inzwischen wurden damit mehr als 50 Mio. Kilometer mit Kundenfahrzeugen zurückgelegt. Prüft Deutschland diese Möglichkeit ebenfalls, sobald die Auswertung und Erprobung durch das KBA abgeschlossen sind?
Oder setzt die Bundesregierung ausschließlich auf die Abstimmung im Technical Committee – Motor Vehicles und den anschließenden Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission?
Falls eine vorzeitige Anerkennung nicht vorgesehen ist: Welche konkreten rechtlichen, technischen oder verkehrssicherheitsbezogenen Gründe sprechen dagegen? Steht diese Entscheidung bereits fest oder wird sie nach Abschluss der KBA-Erprobung erneut bewertet?
Mit freundlichen Grüßen
N. R.
Sehr geehrter Herr R.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zulassung von Tesla‑Fahrzeugen mit dem System „FSD Supervised“.
Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung. Sie ermöglicht es Herstellern, Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten zuzulassen, die auf neuen, innovativen Konzepten beruhen und von bestehenden europäischen Vorschriften zur Typgenehmigung abweichen. Eine Genehmigung nach Artikel 39 ist nicht automatisch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union gültig.
Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet. Dem KBA wird voraussichtlich noch im Juli ein Tesla‑Fahrzeug zur eigenständigen Erprobung des Systems zur Verfügung gestellt, um eine fundierte deutsche Position dazu zu erarbeiten.
Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles. Bei einem positiven Votum erlässt die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der die niederländische Genehmigungsbehörde ermächtigt, eine in der gesamten Europäischen Union gültige Typgenehmigung zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte
