Werden Sie sich für ein Verbot von Tesla FSD Supervised einsetzen?
Sehr geehrter Herr Hirte,
als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium sind Sie in einem Ressort tätig, das die Fachaufsicht über das Kraftfahrt-Bundesamt führt und an den Zulassungsregeln für automatisierte Fahrsysteme mitwirkt.
Daher meine Fragen:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Tesla FSD Supervised in Deutschland nicht zugelassen beziehungsweise dessen Nutzung untersagt wird, solange Sicherheit, Zuverlässigkeit und Beherrschbarkeit nicht durch unabhängige Prüfungen zweifelsfrei nachgewiesen sind?
Falls Sie ein Verbot oder zumindest ein Moratorium ablehnen: Auf welcher unabhängigen Datengrundlage halten Sie den Einsatz dieses aus meiner Sicht unausgereiften und potenziell gefährlichen Systems im öffentlichen Straßenverkehr für vertretbar?
Innovationsfreundlichkeit darf nicht bedeuten, Verkehrsteilnehmer:innen einem unnötigen Risiko auszusetzen, welches mit Level 2 FSD einhergeht.
Herzlichen Dank
M.A.
Sehr geehrter Herr A.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zulassung von Tesla‑Fahrzeugen mit dem System „FSD Supervised“.
Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung. Sie ermöglicht es Herstellern, Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten zuzulassen, die auf neuen, innovativen Konzepten beruhen und von bestehenden europäischen Vorschriften zur Typgenehmigung abweichen. Eine Genehmigung nach Artikel 39 ist nicht automatisch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union gültig.
Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet. Dem KBA wird voraussichtlich noch im Juli ein Tesla‑Fahrzeug zur eigenständigen Erprobung des Systems zur Verfügung gestellt, um eine fundierte deutsche Position dazu zu erarbeiten.
Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles. Bei einem positiven Votum erlässt die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der die niederländische Genehmigungsbehörde ermächtigt, eine in der gesamten Europäischen Union gültige Typgenehmigung zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte
