Antwort 08.07.2025 von Hakan Demir SPD
Die Thematik ist uns wie Sie sagen bekannt. Ich habe dies auch meinen Kolleg:innen weitergegeben, die in dieser Sache zuständig sind.
Die Thematik ist uns wie Sie sagen bekannt. Ich habe dies auch meinen Kolleg:innen weitergegeben, die in dieser Sache zuständig sind.
Angesichts des zunehmenden Fahrermangels setzen wir uns für eine erleichterte Anerkennung ein
Wohnmobile bis 5 t dürfen mit Führerschein B gefahren werden, erfordern aber ab 3,5 t 2 Jahre Erfahrung & Schulung/Test. E-Modelle erhalten Zusatzspielraum.
In Ausnahmefällen kann die Frist von sechs Monaten auch verlängert werden.
In Ausnahmefällen kann die Frist von sechs Monaten auch verlängert werden.
Ein Cannabisrausch kann die Fahrtüchtigkeit ebenso beeinfluss, wie ein Alkoholrausch. Bis zu einem Grenzwert von 3,5 ng/ml haben Sie nichts zu befürchten.