Antwort 05.05.2026 von Manja Schüle SPD
Die Streichung der Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist also primär ein prinzipieller Beschluss zur Wissenschaftsbasiertheit, keine reine Sparmaßnahme.
Die Streichung der Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist also primär ein prinzipieller Beschluss zur Wissenschaftsbasiertheit, keine reine Sparmaßnahme.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Die Finanzkommission wurde ebenfalls von der aktuellen Bundesregierung besetzt, als Opposition hatten wir dabei keinen Einfluss.
Für homöopathische Arzneimittel und Behandlungen ist dieser Wirksamkeitsnachweis nach dem Stand der Wissenschaft in den anerkannten Nachweisverfahren nicht hinreichend.