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In diesem (https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008785.pdf) geht es nicht etwa um Georgien oder die Republik Moldau, sondern um die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesische Republik.
Warum sollte Frau Limpert eine Abschiebung fürchten? Sie ist jung, hat einen deutschen Pass und ihr stehen sämtliche Möglichkeiten offen.
Um als sicherer Drittstaat eingestuft zu werden, muss ein Staat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ratifiziert haben bzw. grundlegende Standards des Flüchtlingsrechts garantieren.