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Gemeint war, dass ein schwer kontrollierbares Verbot wie das von Angelblei nur dann wirklich Wirkung entfaltet, wenn es möglichst einheitlich geregelt wird – idealerweise bundesweit und am besten europaweit
Die Erfahrungen sind aus umweltpolitischer Sicht eindeutig positiv
Für Gewässer und Fischereirechte, die nicht zum Grundvermögen der Hessischen Staatsdomänen gehören – also den überwiegenden Teil der hessischen Angelgewässer – besteht weder eine Zuständigkeit noch eine Weisungsbefugnis der HLG
Angeln mit Bleigewichten ist meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.In Dänemark sieht man, dass die Zahl der Angler nicht zurückgeht, wenn sie auf alternative Materialien umsteigen müssen.