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Was für Nachteile und Vorteile entstünden, wenn die Landesregierung über Ihre nachgeordneten Organe z.B. HLG mbh empfiehlt, auf bleihaltige Gewichte wenn möglich zu verzichten?

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Kerstin Geis
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Frage von Jan R. •

Was für Nachteile und Vorteile entstünden, wenn die Landesregierung über Ihre nachgeordneten Organe z.B. HLG mbh empfiehlt, auf bleihaltige Gewichte wenn möglich zu verzichten?

Ein EU-Gesetz zur Regulierung von Angelblei kann noch bis zu 3 Jahre oder länger dauern. Ich habe bei Ihrer Parteifreundin Maria Noichl SPD in der EU nachgefragt.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/maria-noichl/fragen-antworten/wie-lange-wird-es-dauern-bis-die-eu-ein-verbot-von-angelblei-umgesetzt-hat-mit-wievielen-monaten-oder-jahren

Blei verursacht nicht nur Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier, sondern es entstehen zudem Kosten wenn Sedimente als Sondermüll entsorgt werden müssen. Wagen Sie mal nach was das Ausbaggern der HE-Wasserpolizei in MZ-Kastel gekostet hat.

Wer kann anweisen, dass die Hessische Landesgesellschaft mbh empfiehlt auf Angelblei zu verzichten?

Und welche Nachteile und Vorteile würden aus der Empfehlung einstehen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

 

die Europäische Union plant im Rahmen von Verkaufs- und Verwendungsbeschränkungen für Blei in Fanggeräten der Freizeitfischerei schrittweise Maßnahmen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. Ein entsprechender Rechtsakt befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren; bis zu einer verbindlichen Regelung können noch mehrere Jahre vergehen.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang auf Landesebene Empfehlungen zum Verzicht auf bleihaltige Angelgewichte ausgesprochen werden könnten.

Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) ist eine landeseigene Gesellschaft und verwaltet im Auftrag des Landes Hessen unter anderem die Hessischen Staatsdomänen. Zu diesen zählen auch Fischereirechte auf landeseigenen Flächen. Die Zuständigkeit der HLG beschränkt sich jedoch ausschließlich auf diese Domänenflächen.

Für Gewässer und Fischereirechte, die nicht zum Grundvermögen der Hessischen Staatsdomänen gehören – also den überwiegenden Teil der hessischen Angelgewässer – besteht weder eine Zuständigkeit noch eine Weisungsbefugnis der HLG. Entsprechende Empfehlungen oder Vorgaben könnten daher ausschließlich für Fischereibezirke gelten, die von der HLG verwaltet werden.

Darüber hinaus könnten solche Empfehlungen faktisch nur im Rahmen von Neu- oder Wiederverpachtungen von Fischereirechten Berücksichtigung finden, da bestehende Pachtverträge nicht einseitig geändert werden können.

 

Dessen ungeachtet ist es wünschenswert, zeitnah Maßnahmen zur Regulierung der Verwendung von Blei in Angelgeräten zu finden.

 

 

Freundliche Grüße

Kerstin Geis

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