Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
Nachdem gegen die Wirtschaftsprüfer bereits Sanktionen verhängt worden sind, läuft gegen Tatverdächtige der Unternehmensleitung aktuell ein Strafverfahren.
Im Übrigen führen die Staatsanwaltschaften weiterhin Verfahren gegen Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal. Diese noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren kann ich mit Blick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung nicht weiter kommentieren.
Auch die BaFin soll unter ihrem neuen Präsidenten mit neuen Kompetenzen einen Fall wie Wirecard in Zukunft verhindern.