Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht derzeit keinen Anlass, die bewährte einjährige Haltefrist für Kryptowährungen nach § 23 EStG abzuschaffen. Die Regelung gilt seit Langem für private Veräußerungsgeschäfte und schafft aus unserer Sicht einen sinnvollen Anreiz für langfristiges Investieren statt kurzfristiger Spekulation.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 11.08.2026 von Thomas Pirner CSU

Antwort 30.07.2026 von Harald Orthey CDU
Sollte es zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen, wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit den konkreten Vorschlägen befassen und diese auf Grundlage des Koalitionsvertrages und der fachlichen Argumente bewerten.
Antwort 07.08.2026 von Silke Launert CSU
Die einjährige Haltefrist stellt dabei kein steuerliches Sonderprivileg für Kryptowerte dar, sondern ist Ausdruck der allgemeinen Systematik der privaten Veräußerungsgeschäfte.
Antwort ausstehend von Isabel Cademartori SPD
Antwort ausstehend von Joachim Herrmann CSU
Antwort 29.07.2026 von Stephan Brandner AfD
Danke für Ihre Frage, aber die müssen sie der Regierung stellen. Als AfD haben wir uns klar positioniert.