Aktuell besteht seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.
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Die Krypto-Einnahmeschätzung basiert auf BMF-Prognosen und wird im Haushaltsverfahren im Gesamtzusammenhang bewertet, nicht isoliert geändert.
Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.
Ich sehe die Überlegungen kritisch. Die einjährige Haltefrist hat sich bewährt und gilt auch bei Gold oder Fremdwährungen. Eine Abschaffung nur für Kryptowährungen würde die steuerliche Systematik durchbrechen und ist zudem nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Aus Sicht der CDU/CSU gibt es daher derzeit keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern.