Grundsätzlich regelt § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II, dass erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann, wenn diese mit der Pflege einer bzw. eines Angehörigen unvereinbar ist und deren bzw. dessen Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme verpflichtet werden können, wenn in Folge dessen die notwendige Pflege einer oder eines Angehörigen nicht mehr gewährleistet wäre.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.07.2025 von Manuel Hagel CDU
Antwort 24.03.2025 von Thorsten Frei CDU
Aufgrund der Tatsache, dass die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung konzipiert wurde, ist eine immer weitergehende Ausweitung von Leistungen kaum darstellbar
Antwort 27.03.2025 von Silvia Breher CDU
Sehr geehrte Frau R.,
gerne beantworte ich Ihre Frage – allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de.
Antwort 21.02.2025 von Ingo Schäfer SPD
Die SPD hat seit 2021 viel für eine bessere Pflege getan. Wir wollen pflegende Angehörige weiter entlasten und für hochwertige Pflege zu Hause sorgen.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort ausstehend von Marc-André Thore Bornkessel Die Linke