Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
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Antwort 04.03.2025 von Katja Mast SPD
Antwort ausstehend von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Dirk Heidenblut SPD
Antwort ausstehend von Dirk Heidenblut SPD
Antwort 18.12.2024 von Petra Sitte Die Linke
nach etlichen Recherchen und Rücksprachen kann ich Ihnen ehrlicherweise keine Auskunft geben. Von diesem Fall haben Kollegen und Referenten noch nichts gehört.
Antwort 26.06.2024 von Dirk Wiese SPD
Durch die Wohngeld-Plus-Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist die Anzahl der Wohngeldempfänger gestiegen. Dies führt zu hohem Aufkommen der Wohngeldanträge und zu einem Bearbeitungsstau, da viele Wohngeldstellen sich immer noch im Prozess der Neueinstellung von Mitarbeitern befinden.