Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 03.07.2024 von Mariana Harder-Kühnel AfD
Dies darf nur in absoluten Notfällen durch das Familiengericht erfolgen, nachdem eine Gefährdung des Kindeswohl zweifelsfrei festgestellt worden ist.
Antwort 03.07.2024 von Mariana Harder-Kühnel AfD
Die von Ihnen zitierte Passage aus unserem Wahlprogramm nimmt primär auf die Fallkonstellation Bezug, dass Eltern gegen ihren Willen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wird.
Antwort 31.01.2024 von Sascha Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Allgemeinen liegt die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe und damit auch für den Allgemeinen Sozialdienst bei den Kommunen. Die - leider in der Tat oft unzureichende personelle Ausstattung - hat auch mit der Finanzausstattung der Kommunen zu tun - aber auch mit dem allgemein um sich greifenden Arbeitskräftemangel.

Antwort ausstehend von Michael Ziegler SPD
Antwort ausstehend von Uwe Serke CDU