Antwort 17.06.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir fordern eine Regelung von Abbrüchen für die Frühphase der Schwangerschaft außerhalb des StGB und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Wir fordern eine Regelung von Abbrüchen für die Frühphase der Schwangerschaft außerhalb des StGB und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Unsere Position zu §218 StGB finden Sie hier: https://www.dielinkebt.de/themen/a-z/detailansicht/srgr-sexuelle-und-reproduktive-gesundheit-und-rechte/
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.

Sehr geehrte Frau M.,
Ob eine Teilnahme an der Demonstration im September möglich ist, kann ich derzeit noch nicht sagen.