Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Antwort 23.01.2026 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Antwort 10.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Koalition hat sich darauf verständigt, ein Konzept zum Schutz vor digitaler Gewalt zu erarbeiten. In diesem Rahmen soll auch die Impressumspflicht überprüft und erneut diskutiert werden.
Antwort 20.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Angabe der Adresse im Impressum soll verhindern, dass Akteure im geschäftlichen oder öffentlichen Raum anonym agieren
Antwort 05.03.2026 von Stephan Brandner AfD
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Wohnadresse ist ein Kompromiss zwischen Praktikabilität und Rechtssicherheit, auch wenn sie für Privatpersonen spürbare Eingriffe in die Privatsphäre bedeutet.