Warum müssen Privatpersonen ihre Wohnadresse öffentlich angeben, obwohl datenschutzfreundlichere Alternativen zur Rechtsdurchsetzung existieren?
Sehr geehrter Herr De Masi,
ich betreibe als Privatperson einen kleinen YouTube-Kanal mit eigener Musik. Dennoch bin ich verpflichtet, meine vollständige Wohnanschrift öffentlich im Internet anzugeben.
Dies greift erheblich in meine Privatsphäre ein und birgt reale Risiken, obwohl kein kommerzielles Angebot besteht.
Der Zweck der Impressumspflicht ist die Erreichbarkeit für Rechtsdurchsetzung. Dieser ließe sich jedoch auch durch einen Zugriff nur für Gerichte oder Rechtsanwälte sicherstellen, ohne öffentliche Adressveröffentlichung.
Warum hält der Gesetzgeber dennoch an der Pflicht zur öffentlichen Wohnadresse fest? Halten Sie diese Regelung für verhältnismäßig?
Mit freundlichen Grüßen
Malte R.
Sehr geehrter Herr R.,
für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.
Sie finden im Internet sicher entsprechende Angebote.
Mit freundlichen Grüßen,
Fabio De Masi
P.S.: Mehr Informationen zu meiner Arbeit im EU-Parlament finden Sie in meinem Newsletter:
https://www.fabio-de-masi.de/de/topic/3.newsletter.html
... und auf meinem You-Tube-Kanal:
https://www.youtube.com/channel/UCf_LXakoIB1vA6Ra1IlzNLg
