Antwort ausstehend von Fabio De Masi BSW
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Antwort 22.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Dieses Abkommen habe ich in seiner aktuellen Form von Beginn an kritisiert.
Antwort 21.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Antwort 19.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.
Antwort 16.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Wenn unsere Soldatinnen und Soldaten also keine trockenen Unterhosen haben, liegt das nicht zwingend am Geld.