(...) Während die Gebühren durch die Gemeinden festgelegt werden, kann der lokale Versorger die Preise eigenverantwortlich gestalten. Im Bundesparlament ergibt sich für mich deswegen keine Handlungsmöglichkeit. (...)
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Tatsächlich können Kläranlagen nur ab einer gewissen Auslastung optimal laufen und wurden häufig auf einen höheren Wasserverbrauch ausgelegt.
(...) Ich habe Ihre Ausführungen sehr aufmerksam gelesen und im Wege einer Internetrecherche eine Vielzahl von Änderungen der einschlägigen Satzung in Ihrer Gemeinde feststellen können. Nach der letzten Änderung durch Ihre Gemeindevertretung im Dezember 2018 beträgt die Zusatzgebühr bei der Schmutzwasserbeseitigung 5,03 € pro Kubikmeter (2016: 3,69 €) Schmutzwasser. (...)
(...) In Deutschland sinkt der Wasserbrauch pro Kopf in den letzten Jahrzehnten flächendeckend. Dies wurde z. (...)
(...) Durch die Mieterin bzw. den Mieter kann im Rahmen des Mietverhältnisses die Erfüllung dieser öffentlich-rechtlichen Pflichten durch den Inhaber der Wasserversorgungsanlage allerdings nur bedingt eingefordert werden. Legionellen in der Wasserversorgungsanlage können einen Mangel der Mietsache darstellen, der gemäß § 536 BGB zu einer Mietminderung in bestimmten Fällen berechtigt. (...)
(...) Aus Sicht des BMG ist eine Sicherstellung der Qualität unseres Trinkwassers grundsätzlich bereits umfassend gesetzlich geregelt. Aus Sicht des BGM besteht daher keine Veranlassung weiter gesetzgeberisch tätig zu werden. (...)