Antwort 04.02.2025 von Christian Bernreiter CSU
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist Niedersachsen eines von zwei Bundesländern, neben Bayern, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen hat.
wie ich bereits in meiner ersten Antwort mitgeteilt habe, habe ich keinen Einblick in das konkrete Verwaltungshandeln des MKJFGFI.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir in absehbarer Zeit ein Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen beschließen.
Ich weiss aber, dass die Koalitionsfraktionen sich mit dem Thema befassen und weiterhin die Absicht besteht innerhalb der Legislaturperiode zu einer Regelung zu kommen.