Label
Welchen Nutzen aus Bürgersicht hat die Einschränkung des IFG auf natürliche Personen? Gibt es belastbare Zahlen, dass NGO‘s das IFG missbraucht haben?

Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
239 / 239 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Stefan M. •

Welchen Nutzen aus Bürgersicht hat die Einschränkung des IFG auf natürliche Personen? Gibt es belastbare Zahlen, dass NGO‘s das IFG missbraucht haben?

Sehr geehrte Frau Borchardt, vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

Ich stimme Ihnen zu in Bezug auf den Schutz kritischer Infrastruktur, diese Informationen angemessen geheim zu halten mag sinnvoll sein- jedoch sollte nicht jede Kaffeekanne plötzliche Kritis sein.

Eine andere geplante Einschränkung kann ich nicht nachvollziehen: wieso sollen NGO‘s keine Anfragen mehr stellen dürfen? Die NGOs sind es, die häufig Skandale aufdecken. Diese Einschränkung führt zu einem massiven Einschnitt des IFG und der Bürgerinteressen. Auch die Gebühren halte ich für schädlich: eine Privatperson wird sich zwei mal überlegen ob sie eine Anfrage für 500-1000€ stellt um am Ende ein „leider kann ich ihnen aus rechtlichen Gründen keine Antwort geben“ zu erhalten. Beide Einschränkungen halte ich für schädlich für unsere Demokratie und wünsche mir, dass Sie diese kroatisch hinterfragen. Viele Grüße

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Ihre Nachfrage ist berechtigt. Eine Beschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes auf natürliche Personen ist bislang nicht beschlossen. Die Bundesregierung hat erklärt, dass der Meinungsbildungsprozess zur Reform noch nicht abgeschlossen ist. Eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung liegt derzeit nicht vor.

Eine belastbare Statistik darüber, wie viele IFG-Anträge von Nichtregierungsorganisationen gestellt werden oder in wie vielen Fällen diese rechtsmissbräuchlich handeln, wird bislang nicht geführt. Das ist selbst Teil des Problems: Der Staat kennt zwar das Gesamtaufkommen, erhebt aber nicht, welche Antragsteller den Verwaltungsaufwand verursachen. Dokumentiert sind jedoch stark gestiegene Fallzahlen, umfangreiche Globalanträge und Serien von mehreren Hundert gleichlautenden Anträgen. Diese Vorgänge binden erhebliche Arbeitskapazitäten. Eine Reform muss deshalb genauer erfassen, wer das IFG in welchem Umfang nutzt und welche Kosten dadurch entstehen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die geltenden Regeln keiner Überprüfung bedürfen. Das IFG wurde als voraussetzungsloses Bürgerrecht geschaffen. Gegenwärtig können neben natürlichen Personen auch inländische juristische Personen Anträge stellen.

Ein Teil der NGO-Landschaft beschränkt sich inzwischen nicht mehr auf die Kontrolle staatlichen Handelns. Manche Organisationen treten selbst als politische Akteure auf, betreiben Kampagnen oder versehen öffentliche Äußerungen fortlaufend mit Einordnungen und sogenannten Faktenchecks. Bereits die Auswahl der untersuchten Themen, der verwendeten Datensätze und der Bewertungsmaßstäbe kann dabei politisch geprägt sein. Das ist in einem freien Land zulässig. Problematisch wird es, wenn solche politische Arbeit dauerhaft staatlich finanziert wird und zugleich die Kosten umfangreicher Recherchen über das IFG auf die Allgemeinheit verlagert werden.

Eine mögliche Beschränkung auf natürliche Personen hätte aus Bürgersicht den Zweck, den individuellen Informationsanspruch zu erhalten, ohne professionellen Organisationen einen nahezu kostenfreien staatlichen Rechercheapparat zur Verfügung zu stellen. Das IFG darf jedoch kein Instrument sein, mit dem politische Akteure ihre Kampagnenarbeit auf Kosten der Steuerzahler erledigen lassen.

Eine reine Unterscheidung nach der Rechtsform wäre allerdings zu grob und könnte leicht umgangen werden, indem ein Mitarbeiter den Antrag privat stellt. Sachgerechter wären klare Regeln für umfangreiche Serienanfragen, wiederholte gleichartige Anträge und die verursachungsgerechte Beteiligung institutioneller Antragsteller an den tatsächlichen Bearbeitungskosten. Gleichzeitig müssen einfache Bürgeranfragen bezahlbar bleiben.

Ich unterstütze deshalb eine Reform des IFG, aber keine pauschale Abschaffung von Transparenz. Bürger müssen staatliches Handeln weiterhin kontrollieren können. Der Staat ist jedoch nicht verpflichtet, die politische Arbeit professioneller und teilweise bereits öffentlich geförderter Organisationen zusätzlich durch kostenlose Verwaltungsleistungen zu subventionieren.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt