Der GBA erklärte sich für Cannabisarzneimittel nicht zuständig und verweist ans BMG. Die Versorgung ist aktuell faktisch zusammengebrochen. Ärzte sind verunsichert. Was sollen Patienten jetzt tun?
Ich bin Patientenvertreterin im GBA und war vorgestern bei der AG dabei. Der GBA hat sich dort für nicht zuständig erklärt und dies auch begründet. Nun liegt die Ausgestaltung wieder beim BMG. Solange dies nicht geregelt ist, ist die Verschreibung faktisch zusammengebrochen, weil dies verständlicherweise Ärzte verunsichert. Patienten haben ein massives Versorgungsproblem, Sie müssen das endlich regeln, es geht hier um schwerkranke Menschen. PS: Die GKV-Patienten haben nichts mit der Telemedizinischen Verschreibung zu tun, diese gibt es erst seit 2024. Die GKV-Übernahme gibt es bereits seit 2017.
Ich verstehe allerdings nicht ganz, warum Sie an dieser Stelle nochmals von einer ungeklärten Versorgungslage ausgehen. Der Gesetzgeber hat die zentrale Frage inzwischen eindeutig geregelt.
Seit dem 30. Juli 2026 gilt die Neufassung des § 31 Absatz 6 SGB V. Cannabisblüten können seitdem nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Für die weitere Versorgung stehen andere cannabishaltige Arzneimittel zur Verfügung, insbesondere standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon.
Genau deshalb wurde gesetzlich festgelegt, auf entsprechende Ersatzpräparate auszuweichen. Die entscheidende Vorgabe ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Sie hängt nicht davon ab, ob der Gemeinsame Bundesausschuss hierzu noch eine zusätzliche Regelung trifft.
Auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bedeutet das nicht, dass betroffene Patientinnen und Patienten ohne Behandlungsoption dastehen. Wenn ein Präparat nicht wirksam oder nicht verträglich ist, muss die Therapie entsprechend angepasst werden. Dass die Umstellung in der Praxis Fragen aufwirft, nehme ich ernst. Von einem faktischen Zusammenbruch der Versorgung würde ich angesichts der gesetzlich vorgesehenen Alternativen jedoch nicht sprechen.
Ihr Hinweis zur telemedizinischen Verschreibung ist richtig. Die seit 2017 bestehende Möglichkeit einer Kostenübernahme von medizinischem Cannabis durch die gesetzliche Krankenversicherung ist davon zu unterscheiden. Die jetzige gesetzliche Änderung betrifft die Frage, welche Cannabisarzneimittel zulasten der GKV verordnet werden können.
