Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.01.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Aber davon haben bisher nur Neuzugänge, also neue erwerbsgeminderte Menschen, profitiert.
Antwort 13.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
Antwort 10.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass ein uneingeschränkter Vergleich völlig unterschiedlicher Systeme der Alterssicherung nicht einfach möglich ist.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 18.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Selbstverständlich werden alle Erwerbsminderungsrenten zusätzlich im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erhöht.