(...) Mit dem im Jahr 2018 verabschiedeten Rentenpaket ist die sogenannte "Mütterrente II" in Kraft getreten. Hierdurch werden zusätzlich zur "Mütterrente I" aus dem Jahr 2014 nochmals die Rentenansprüche von Müttern aufgrund von Kindererziehungsleistungen erhöht. (...)
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Sehr geehrter Herr Schumann,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
(...) Es kann also nicht die Rede davon sein, dass bedürftigen Müttern etwas vorenthalten oder gar weggenommen wird. (...)
(...) Vielmehr geht es darum, dass die ersten Lebensjahre eines Kindes als Beitragszeit (analog einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) im Rentenversicherungskonto berücksichtigt werden. Angerechnet werden diese Zeiten der Person, die das Kind in dieser Zeit überwiegend erzogen hat. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zur Arbeitslosenversicherung. (...) Die hinzu getretene Anrechnung der Kindererziehungszeit um ein weiteres halbes Jahr - daher insgesamt zweieinhalb Kindererziehungsjahre - (sogenannte Mütterrente II), für vor 1992 geborene Kinder führt zu erheblichen Mehrausgaben. (...)
(...) Deswegen soll die Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten allen Müttern und Vätern zugutekommen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Die Anerkennung von insgesamt drei Jahren Kindererziehungszeit für alle vor 1992 geborenen Kinder würde die Kosten für diese Maßnahme verdoppeln. Dies kann nicht außer Acht gelassen werden, denn bei der Finanzierung müssen immer auch die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt werden. (...)