Antwort 17.06.2021 von Linda Teuteberg FDP
(...) der massenhafte Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist allerdings völlig unverhältnismäßig. (...)
(...) der massenhafte Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist allerdings völlig unverhältnismäßig. (...)
(...) Der Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung auf Grundlage algorithmischer Verfahren und „intelligenter Videoüberwachung“ im öffentlichen Raum (...)
Für ein allgemeines Verbot von Gesichtserkennungssoftware bin ich aber nicht. Es muss im Einzelfall eine besonnene Abwägung geben. Wenn Gesichtserkennungssoftware in besonderen Fällen einen hohen Nutzen, für beispielsweise Sicherheitsbehörden hat, dann muss effektive Software mit hoher Trefferquote auch eingesetzt werden können.