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Approbierte Tierärztinnen und Tierärzte sind aufgrund ihres Studiums in notwendigem Maße sach- und fachkundig, um apothekenpflichtige Arzneimittel eigenverantwortlich einzusetzen und am Arzneimittelverkehr teilzunehmen.
Eine Zielsetzung des Tierarzneimittelgesetzes ist es, eine qualifizierte Behandlung von Tieren mit Arzneimitteln sicherzustellen
Haustiere dürfen folglich ohne tierärztliches Rezept mit nicht verschreibungspflichtigen Humanhomöopathika weiterhin durch Tierhomöopath*innen und Tierheilpraktiker*innen versorgt werden, nur Lebensmittel liefernde Tiere sind ausgenommen.