Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich ein Verfahren wünschen, das Leistungsmissbrauch und Arbeitsverweigerung konsequent ahndet und gleichzeitig die Mitarbeitenden in den Behörden schützt. Allerdings ist der vorgeschlagene Ansatz – Sanktionen grundsätzlich durch ein externes, anonymes „Partner-Jobcenter“ in einer anderen Stadt entscheiden zu lassen – aus mehreren Gründen nicht umsetzbar.
