Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein und bleiben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.09.2026 von Bettina Hagedorn SPD
Antwort ausstehend von Raimund Haser CDU
Antwort 03.08.2026 von Kathrin Michel SPD
Die nun beschlossene Übergangsregelung ist nicht mit einer allgemeinen oder verpflichtenden Durchsuchung sämtlicher privater Kommunikation gleichzusetzen. Sie ersetzt auch nicht die laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte europäische Regelung.
Antwort 22.09.2026 von Caren Lay Die Linke
Die Linke lehnt die geplante Chat-Kontrolle ab und wir werden selbstverständlich keiner Regelung zustimmen, die die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beeinträchtigen könnte.

Antwort ausstehend von Nicklas Kappe CDU
Antwort 28.07.2026 von Inge Gräßle CDU
Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden.