Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat sollte tabu sein und Deutschland werde dem nicht zustimmen? Kämpfen Sie dafür oder dagegen?
Sehr geehrte Frau Gräßle, es ist mir ein persönliches Anliegen, da ich aus dem ehemaligen kommunistischen Jugoslawien komme und ausspionieren normal war.
Freundliche Grüße
C.
Sehr geehrter Herr C.,
Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden. Ich bin unbedingt dafür, solchen Kindesmißbrauch zu verfolgen. Das, was Sie befürchten, hat mit dem, was derzeit Rechtslage ist, nichts zu tun.
Die dauerhafte sog. Chatkontrolle (CSAM-Verordnung) ist auf EU-Ebene nach wie vor in der Beratung. Und natürlich will niemand eine allgemeine, anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation - das ist mit unseren Grundrechten nicht vereinbar. Und natürlich stütze ich die Verhandlungsführer der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Inge Gräßle
