Der Jahresdurchschnittslohn ist ein empirischer statistischer Wert, der nicht politisch festgelegt wird.
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Bei der Anrechnung von Einkünften auf die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt das sogenannte Zuflussprinzip
Nein, wir setzen uns hier für eine Änderung ein.
Man sollte die Auswirkungen aber nicht überbewerten. Schließlich gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, natürlich auch das Recht auf Leistungen erhält - unabhängig davon, ob dies zusätzlich bspw. Bundestagsabgeordnete tun oder nicht.
Eine jährliche Erhöhung um einen einheitlichen Festbetrag würde dieses Verhältnis verändern. Niedrigere Renten würden prozentual stärker steigen als höhere Renten. Das kann sozialpolitisch gewollt sein, wäre aber eine Umverteilung innerhalb der Rentenanpassung und nicht mehr in gleicher Weise an die individuelle Beitragsleistung beziehungsweise die erworbenen Entgeltpunkte gekoppelt.
Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung dient zwei Hauptzwecken: Er gleicht das Defizit aus, das entsteht, weil die Beiträge allein die Ausgaben nicht decken, und er finanziert sogenannte „versicherungsfremde“ bzw. „nicht beitragsgedeckte“ Leistungen, die – aus guten Gründen – die gesamte Gesellschaft tragen soll.