Die Bundesregierung wird zukünftige Unterstützungsleistungen vertraulich mit den europäischen und ukrainischen Partnern entlang der aktuellen Bedarfslage abstimmen. Dies gilt insbesondere für die militärische Unterstützung.
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Antwort 15.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 12.09.2025 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die demokratischen Kräfte im Bundestag muss in Zukunft wieder der Grundsatz gelten, keine gemeinsame Sache mit der rechtsextremen AfD zu machen.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort ausstehend von Tino Chrupalla AfD
Antwort 22.07.2025 von Carl-Philipp Sassenrath CDU
Ich übe mein Amt verfassungstreu aus. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist weder mit meinem Gewissen noch dem Unvereinbarkeitsbeschluss der Union verträglich.
Antwort 12.05.2025 von Günter Krings CDU
Ich hatte seinerzeit Bedenken v.a. bezüglich der Begrifflichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe in Bezug auf das Staat-Kirche-Verhältnis und ich habe zugleich zur Kenntnis genommen, dass das SPD-geführte Justizministerium verfassungsrechtliche Bedenken hatte. Diese haben sich jedoch in der Rechtspraxis meines Erachtens nicht bestätigt.