Antwort 23.06.2023 von Roger Beckamp AfD
Arbeit muss sich lohnen und folglich muss es auch bei Erwerbstätigkeiten im unteren Einkommensbereich einen spürbaren finanziellen Vorteil gegenüber dem Sozialleistungsniveau geben.
Arbeit muss sich lohnen und folglich muss es auch bei Erwerbstätigkeiten im unteren Einkommensbereich einen spürbaren finanziellen Vorteil gegenüber dem Sozialleistungsniveau geben.
Bei dem Gesetzentwurf geht es auch um rückwirkende Zahlungen, denn die entsprechenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts stammen aus dem Jahr 2020.
Sobald weitere Änderungen und die Abstimmung zwischen den Ressorts erfolgt ist und ein Konsens erzielt wurde, kann der Kabinettsbeschluss als geeinter Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Es ist geplant, dass alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auch ohne Widerspruch eine bis zum Jahr 2021 rückwirkende Zahlung erhalten.