Antwort 25.07.2023 von Lars Harms SSW
SSW zu Weihnachtsgeld für Beamte
SSW zu Weihnachtsgeld für Beamte
Wir behalten die Situation aller Menschen im Blick – auch die von Menschen mit kleinem Einkommen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht..
Wir setzen uns seitens des Bundesministeriums der Finanzen und der FDP-Bundestagsfraktion weiterhin dafür ein, diese Verlustverrechnungsbeschränkungen wieder zurückzunehmen.
Riskante Finanzwetten ohne realwirtschaftlichen Absicherungszweck sollen im Verlustfall nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheiht gehen.