Antwort 22.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Auch das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen
Auch das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Wir streben eine befristete Verlängerung der Kinderkrankengeld-Regelung in § 45 Abs. 2a SGB V über den 19. März hinaus an.
Ich setze mich für eine unkomplizierte Kindergrundsicherung für alle Kinder ein. Dies ist für mich ein wichtiger Baustein von Chancengerechtigkeit.