Antwort 13.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Wir streben eine befristete Verlängerung der Kinderkrankengeld-Regelung in § 45 Abs. 2a SGB V über den 19. März hinaus an.
Ich setze mich für eine unkomplizierte Kindergrundsicherung für alle Kinder ein. Dies ist für mich ein wichtiger Baustein von Chancengerechtigkeit.
Kurze Antwort: Nein.