Das Mindestgebot für den Bodenwert des Grundstücks betrug auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 58.300.000 Euro.
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In Bezug auf die aktuelle Diskussion rund um die geplante Vergabe des Erbbaurechts im Bereich des Alsterpavillons ergeben sich vielfältige Betrachtungsebenen, die sowohl rechtlicher als auch haushalterischer Natur sein können.
Ich teile Ihre Sicht auf die Dinge und spreche mich ebenfalls für die systematische Beseitigung von Kampfmitteln in Deutschland aus. Dafür braucht es tatsächlich ein festes Budget sowie die Koordination über Landesgrenzen hinweg.
Die Fläche der ehemaligen FHTW sollte im Rahmen der Planungen zum Stadtquartier Blankenburger Süden eine zentrale Rolle einnehmen.
Mir ist es ein großes Anliegen, dass die Region durch dieses wichtige Infrastrukturprojekt nicht gespalten wird, sondern dass alle Anregungen aus der Bevölkerung ernst genommen werden. Auch Ihre Sorge nehme ich auf.