(...) Als gläubiger Christ und aktiver Staatsbürger ist mir diese Frage besonders wichtig. Ich denke, eine Kirche, die sich nicht politisch vereinnahmen lässt - egal von welcher Seite - gedeiht am Besten, wenn sie vom Staat eindeutig getrennt ist. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 29.12.2017 von Anton Friesen AfD
Antwort 23.09.2017 von Timon Gremmels SPD
(...) die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer ist Artikel 140 GG. Demnach sind Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, berechtigt, auf Grund Steuern zu erheben. (...)
Antwort ausstehend von Georg Kippels CDU
Antwort ausstehend von Michael Braun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 25.09.2017 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Das Besondere Kirchgeld wird auf Basis der kirchensteuerrechtlichen Vorschriften der Bundesländer von denjenigen Kirchenmitgliedern erhoben, die sich zur Erlangung des Ehegattensplittings zur Einkommensteuer zusammen mit ihrem Ehepartner veranlagen lassen und selbst über kein oder ein geringeres Einkommen als der Ehepartner verfügen, der als allein- oder besserverdienender Ehepartner indes keiner Kirchensteuer erhebenden Religionsgesellschaft angehört. (...)
Antwort ausstehend von Martin Schmeding BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN