Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Katharina Beck
Antwort 13.07.2026 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Neben einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge - von denen auch kleine und mittlere Einkommen profitieren - fordern wir bspw. eine Reform der Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss, eine Überführung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in ein Alleinerziehendengeld, eine Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs, eine Stärkung der Ganztagsbetreuung, die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen, die strukturelle Reform der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings

Porträt Doris Achelwilm
Antwort 28.06.2026 von Doris Achelwilm Die Linke

Es ist richtig, dass wir als Linke das Ehegattensplitting als Auslaufmodell sehen, auch ich persönlich. Das Ehegattensplitting wirkt am meisten für Ehepaare mit hohem Einkommensunterschied – je größer die Lohnlücke zwischen den Partnern, desto stärker der Steuervorteil.

Portrait von Sascha van Beek
Antwort ausstehend von Sascha van Beek CDU
Portrait von Florian Dorn
Antwort ausstehend von Florian Dorn CSU
Portrait von Pascal Reddig
Antwort 10.07.2026 von Pascal Reddig CDU

Ein verpflichtendes Rentensplitting wird von der Alterssicherungskommission nicht vorgeschlagen.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt – das Paar wird also so behandelt, als verdienten beide gleich viel. Für Ihr Ehepaar 1 mit zwei gleichen Einkommen ändert sich nichts durch die Tatsache, dass sie verheiratet sind: Beide zusammen zahlen im Ergebnis dasselbe wie bei einer Einzelbesteuerung. Ihr Ehepaar 2 dagegen profitiert: Wegen des progressiven Tarifs würde der besserverdienende Partner allein deutlich höher besteuert. Durch das Splitting wird ein Teil seines Einkommens rechnerisch in den niedrigeren Tarifbereich des Partners verlagert.