Neben einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge - von denen auch kleine und mittlere Einkommen profitieren - fordern wir bspw. eine Reform der Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss, eine Überführung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in ein Alleinerziehendengeld, eine Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs, eine Stärkung der Ganztagsbetreuung, die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen, die strukturelle Reform der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings
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Es ist richtig, dass wir als Linke das Ehegattensplitting als Auslaufmodell sehen, auch ich persönlich. Das Ehegattensplitting wirkt am meisten für Ehepaare mit hohem Einkommensunterschied – je größer die Lohnlücke zwischen den Partnern, desto stärker der Steuervorteil.
Ein verpflichtendes Rentensplitting wird von der Alterssicherungskommission nicht vorgeschlagen.
Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt – das Paar wird also so behandelt, als verdienten beide gleich viel. Für Ihr Ehepaar 1 mit zwei gleichen Einkommen ändert sich nichts durch die Tatsache, dass sie verheiratet sind: Beide zusammen zahlen im Ergebnis dasselbe wie bei einer Einzelbesteuerung. Ihr Ehepaar 2 dagegen profitiert: Wegen des progressiven Tarifs würde der besserverdienende Partner allein deutlich höher besteuert. Durch das Splitting wird ein Teil seines Einkommens rechnerisch in den niedrigeren Tarifbereich des Partners verlagert.