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Worin besteht die " angebliche " Bevorzugung durch das Ehegattensplitting ?

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Frage von Heinz K. •
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Worin besteht die " angebliche " Bevorzugung durch das Ehegattensplitting ?

Bitte an einem Beispiel zu erklären :

Ehepaar 1 verdient jeweils 2000 € pro Partner/in

Ehepaar 2 verdient je 1000€ und 3000€ .

Als Familieneinkommen erhalten beide Paare also das gleiche Brutto .

Worin liegt die " angebliche " Bevorzugung durch das Ehegattensplitting?

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