Die Aufnahme des Kriteriums „medizinisch begründet“ in § 3 MedCanG dient der Klarstellung, dass Cannabis – wie jedes andere hochwirksame Arzneimittel – nur auf Grundlage einer ärztlich fundierten Indikation verschrieben werden darf.
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Antwort 28.10.2025 von Fritz Güntzler CDU
Antwort ausstehend von Tobias Matthias Peterka AfD
Antwort 22.10.2025 von Anette Kramme SPD
Die SPD-Fraktion wird sich in den parlamentarischen Beratungen für eine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung einsetzen, die Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänglichkeit gewährleistet.
Antwort 31.10.2025 von Silke Launert CSU
Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, kein Genussmittel. Deshalb soll künftig eine Verschreibung grundsätzlich nur nach persönlichem ärztlichen Kontakt erfolgen.
Antwort 20.10.2025 von Simone Borchardt CDU
Medizinische Nutzung unterliegt strengen Regeln, Freizeitkonsum ist erlaubt, aber klar vom Apothekengebrauch zu trennen.
Antwort ausstehend von Stefan Schwartze SPD