Antwort 24.06.2024 von Marco Buschmann FDP
Ein zentrales Ziel der geplanten Reform des Unterhaltsrechts ist es, eine gerechtere Verteilung der Unterhaltslasten zu erreichen und den individuellen Betreuungsanteil besser zu berücksichtigen.
Ein zentrales Ziel der geplanten Reform des Unterhaltsrechts ist es, eine gerechtere Verteilung der Unterhaltslasten zu erreichen und den individuellen Betreuungsanteil besser zu berücksichtigen.
Statt auf die vielfältigen Bedenken u einzugehen, hat die Ampel mit dem Gesetz eine einseitige und unausgewogene Lösung verfolgt.
Aufsetzung auf die Tagesordnung des Plenums wird mit Hochdruck forciert
Die Länge eines Gesetzgebungsverfahren variiert.
Die Koalitionsfraktionen haben sich zum Solarpaket I geeinigt.
Die Koalitionsfraktionen haben sich zum Solarpaket I geeinigt