Durch die bestehende Anonymität des Antragsstellenden ist für das Ministerium jedoch nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine natürliche Person handelt oder um eine Personengruppe oder juristische Person, die nicht antragsberechtigt ist.
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Antwort 23.09.2024 von Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.09.2024 von Eileen Woestmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.
Antwort 16.09.2024 von Franc Dierl CSU
Dem Informationsrecht und -interesse der Bürgerinnen und Bürger wird im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend Rechnung getragen.
Antwort ausstehend von Carina Hermann CDU
Antwort 19.11.2024 von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich setze mich für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, weil ein voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden ein wichtiger Bestandteil eines transparenten und modernen Staates ist.
Antwort ausstehend von Christian Heinz CDU