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Am 22. April hat das Kabinett bereits die Eckpunkte des Hessengeldes beschlossen. Es gilt Rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden, wofür das Datum des notariellen Kaufvertrags maßgeblich ist.
Derzeit arbeiten wir intensiv an den Details des Hessengelds. Die Einführung des Hessengelds ist jedenfalls für das Jahr 2024 geplant.
Der geltende Leistungskatalog soll überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch soll die Beihilfegewährung für gesetzlich Beihilfeberechtigte (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) überprüft werden.