Das Wechselmodell soll gesetzliches Leitbild werden. Die zuständigen Ministerien stimmen die Maßnahmen zur Modernisierung des Familienrechts derzeit noch ab.
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Meine Grundposition dazu ist, dass ich bei Trennungen den Zugang zu beiden Elternteilen gleichberechtigt ermöglichen will. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist das Handeln der Personen und das Ergebnis für das Kind.
Mir ist bewusst, dass eine gleichberechtigte Erziehung nur dann möglich ist, wenn diese auch nach einer Trennung weitergelebt werden kann. Die Leidtragenden jahrelanger Sorgerechtsstreitigkeiten sind vor allem die Kinder.
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Ich glaube nicht, dass eine verpflichtende geteilte Elternzeit ein probates Mittel ist, mehr Frauen Führungspositionen zu ermöglichen. Es greift zu sehr in die individuellen Rechte einer Familie ein.