Ich schließe mich dabei den Worten meines Kollegen Sönke Rix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und fachlich mit der Thematik betraut an, der die Verabschiedung des Gesetzes mit folgenden Worten umschrieb (nachzulesen auf der Website der SPD-Bundestagsfraktion):
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Bezüglich der Verfassungsbeschwerde sind wir als Union der Meinung, dass wir nicht jedes Gesetz in Karlsruhe beklagen müssen. Das würde auch unserer Demokratie schaden. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir uns auch weiterhin für unsere Vorstellungen des Selbstbestimmungsrechts einsetzen werden.
Nicht jedes Gesetz, das wir ablehnen, ist auch verfassungswidrig
Die Kolleginnen und Kollegen, die die Richtlinie erarbeitet haben, sind nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktuellem Stand der Forschung vorgegangen. Ich bin selbst keine Expertin auf dem Gebiet und kann mir deshalb schwerlich ein Urteil über die Qualität der Richtlinie erlauben
Da sich die Koalition in Berlin aufgelöst hat und nun Neuwahlen absehbar sind, halt ich es für zielführender, die Thematik gesetzgeberisch anzugehen, sollte die CSU nach der Wahl Teil einer neuen Regierung sein, statt zum jetzigen Zeitpunkt einen Klageweg zu bestreiten.
Bezüglich der Frage, ob der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat anzurufen ist, hat sich Baden-Württemberg enthalten.