Antwort 16.02.2025 von Erik Heß AfD
Ein Parteiverbot sollte die Ausnahme bleiben und nur zum Tragen kommen, wenn von der Partei verfassungsfeindliche und Extremistische Bestrebungen ausgehen.
Ein Parteiverbot sollte die Ausnahme bleiben und nur zum Tragen kommen, wenn von der Partei verfassungsfeindliche und Extremistische Bestrebungen ausgehen.
Ich unterstütze die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD und setze mich im nächsten Bundestag dafür ein. Dann obliegt es dem Bundesverfassungsgericht, darüber ein Urteil zu fällen.
Ich gehöre zur Gruppe der Initiator:innen für den Antrag zur Prüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht und werde mich daher auch in der kommenden Legislatur für eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einsetzen
Einer Prüfung würde ich zustimmen, einem Pauschalen Verbot ohne entsprechender Prüfung nicht.