Sehr geehrter Herr M.,
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(...) Ich glaube dennoch, dass wir mit dem jetzigen Text eine gute Lösung gefunden haben. So sind Anbieter von Internetzugangsdiensten verpflichtet, den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger oder den Inhalten gleich zu behandeln. Zwar dürfen bestimmte "notwendige Dienste" angeboten werden, allerdings nur dann, wenn die Netzwerkkapazität ohnehin ausreicht. (...)
(...) Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass unsere unabhängigen öffentlichen-rechtlichen Sender vielfach in der Welt gelobt werden. Die Programmvielfalt der 22 Landes-Rundfunkanstalten würde von kommerziellen Anbietern in dieser Weise höchstwahrscheinlich nicht angeboten werden. (...)
(...) Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes konkretisiert. So wurde in mehreren Urteilen die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klargestellt, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags definiert und die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsferne Finanzierung bestätigt. (...)