(...) Das Gesetz, welches den offiziellen Titel „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ trägt, trat bereits im Jahr 1955 in Kraft. Ziel der Regelung war und ist es, deutsches Kulturgut, welches von nationaler Bedeutung ist, vor einer Verlagerung in das Ausland zu bewahren. Mit dem aktuellen Novellierungsentwurf bezweckt die Staatsministerin, unterschiedliche Regelungen, die als Vorgaben von der Europäischen Union gekommen sind und sich mit deutschem Recht überschneiden, zusammenzufassen und zu vereinfachen. (...)
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Sehr geehrter Herr Engel,
(...) Ich darf Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mitteilen: Die in Rechtsträgerschaft des Freistaats Bayern stehenden Museen und Sammlungen sind in ihrer Ausstellungsauswahl und -gestaltung grundsätzlich frei. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übt keinen Einfluss auf die Ausstellungsauswahl aus und führt auch selbst keine Ausstellungen durch. (...)
Sehr geehrter Herr Rosenbaum,
(...) in Deutschland ist der öffentliche Rundfunk ausschließlich Sache der Länder und nicht des Bundes. (...) Januar 2013 eingeführte neue Rundfunkbeitrag möglicherweise verfassungswidrig sei, wird zwar viel diskutiert, bisher jedoch mit keinem verbindlichen Ergebnis. (...)
(...) Gerne teile ich Ihnen dennoch mit, dass ab dem Jahr 2017 die neue Bewerbungsrunde für UNESCO-Welterbestätten aus Niedersachsen startet. Selbstverständlich können sich die von Ihnen vorgeschlagenen Stätten einer „Kulturlandschaft Weserrenaissance“ gemeinsam mit den Denkmalschutzbehörden / Kommunen bei diesem Auswahlverfahren zur niedersächsischen Vorschlagsliste bewerben, sofern sie die formalen Kriterien zur Aufnahme in das UNESCO-Weltkulturerbe erfüllen. (...)