Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Kultur

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Rüdiger Kruse
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Frage von Matthias E. •

Frage an Rüdiger Kruse von Matthias E. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Kruse,

mit Interesse verfolge ich die Pläne, die Gesetzgebung zu ändern, die den Handel mit Kulturgütern, also auch mit Münzen, Briefmarken und anderen Sammelgegenständen regelt.

Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz droht uns Münzsammlern, aber auch allen anderen Sammlern mit starken Einschränkungen, da für alle Sammlungsgegenstände, die älter als 100 Jahre sind, hohe bürokratische Hürden eingefordert werden, die praktisch für kein Stück erbracht werden können. Der härteste Einschnitt ist ein geplanter Provenienznachweis über 20 oder gar 30 Jahre, der rückwirkend für alle Sammlungsgegenstände gefordert werden soll.

Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikationsmittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde.
Ein Beispiel : Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Kahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, liess sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem " Tummelplatz der fremden Münzen ". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen. Solche in Massen angefertigten Gebrauchsgegenstände können in den wenigsten Fällen einzigartig und von nationaler Bedeutung sein.

Die namhafte Numimatikerin Frau Dr. Kampmannhat eine online-Petition gegen den Entwurf eingerichtet:

www.openpetition.de

Ich möchte Sie gern fragen, wie Sie ein Gesetzesvorhaben beurteilen,dass dramatische Einschnitte in das Privatleben tausender Bürger bedeuten kann und , da es rückwirkende Kraft erhalten soll von fragwürdigen Charakter ist.

Mit freundlichen Grüssen,

Matthias Engel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Engel,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der geplanten Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes, welche durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Monika Grütters, angestoßen wurde.

Das Gesetz, welches den offiziellen Titel „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ trägt, trat bereits im Jahr 1955 in Kraft. Ziel der Regelung war und ist es, deutsches Kulturgut, welches von nationaler Bedeutung ist, vor einer Verlagerung in das Ausland zu bewahren. Mit dem aktuellen Novellierungsentwurf bezweckt die Staatsministerin, unterschiedliche Regelungen, die als Vorgaben von der Europäischen Union gekommen sind und sich mit deutschem Recht überschneiden, zusammenzufassen und zu vereinfachen. So teilte die Bundesregierung mit: „Um den Schutz von Kulturgut umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, wird die Bundesregierung die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammenführen und darin auch neues EU-Recht, die Rückgaberichtlinie von Mai 2014, umsetzen. Die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 soll verbessert und deutsches Recht an internationale Standards angepasst werden. Ziel ist es, mit eindeutigen Ein- und Ausfuhrregelungen sowie mit klaren Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut auch den Kunsthandelsstandort Deutschland zu stärken“. Quelle: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz/_node.html;jsessionid=527F398BD34B9F616CAA251BF2996780.s2t2

Der Entwurf wird voraussichtlich im Herbst 2015 durch die Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren zu Beratungen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gegeben. Es gilt der alte Grundsatz „Kein Entwurf verlässt das Parlament, wie er es betreten hat“. In den zuständigen Ausschüssen werden wir den Gesetzesentwurf sorgfältig prüfen, beraten und verändern. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt uns der Novellierungs-Entwurf nicht vor. Daher möchte ich zu einzelnen Punkten erst Stellung nehmen, nachdem die Drucksache der Staatsministerin an uns Abgeordnete weitergeleitet wurde und ich Gelegenheit hatte, die einzelnen Punkte durchzulesen.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse