Antwort 14.03.2024 von Hermann-Josef Tebroke CDU
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
Gerne kann ich Ihnen dazu mitteilen: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes für spätere Untersuchungen Abwasserproben tiefgekühlt zurückgestellt.
Aus meiner Sicht sollten sowohl gestaffelte als auch pauschale Mitgliedsbeiträge der Umsatzsteuer unterliegen.