(...) Es stimmt, dass E-Zigaretten eine relativ neue Produktkategorie sind und daher ihre gesundheitlichen Langzeitwirkungen noch nicht bekannt sind. Allerdings ist Nikotin eine suchterzeugende und toxische Substanz und deshalb wurden für nikotinhaltige E-Zigaretten Sicherheits- und Qualitätsanforderungen festgelegt. Produkte, die kein Nikotin enthalten, fallen nicht in den Regelungsbereich der Richtlinie. (...)
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(...) Um Ihnen zu verdeutlichen, wie auch KMU von TTIP profitieren können, müssen Sie sich zunächst den Sinn und Zweck des Abkommens vor Augen führen. Es geht vor allem darum, bestehende Handelshemmnisse (Zölle und Standards) zu beseitigen. (...)
(...) des Bundesinstituts für Risikobewertung sowie des Deutschen Krebsforschungszentrums bezogen. Die Einrichtungen sind sich einig, dass der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas vor allem für Kinder und Jugendliche Gefahren birgt. Diese Auffassung teilt übrigens auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). (...)
(...) Wegen dieser gesundheitlichen Risiken und mit Blick auf die große Beliebtheit von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas habe ich meinen Standpunkt dazu auch öffentlich deutlich gemacht und gesagt: E-Zigaretten und E-Shishas haben in Kinder- und Jugendhänden nichts zu suchen. Die Verdampfer sind keine harmlosen Naschereien – auch wenn sie nach Schokolade, Bubble Gum oder Melone schmecken. (...)
Sehr geehrter Herr Saul,
um Ihnen individuell antworten zu können, bittet Frau Grotelüschen sie um Ihre Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wegesin
Wiss. Mitarbeiterin/Referentin
Büro: Astrid Grotelüschen, MdB