Antwort 21.09.2022 von Bettina Hagedorn SPD
Wer in einer (eheähnlichen) Lebenspartnerschaft einen Haushalt teilt, erhält grundsätzlich weniger Leistungen als jemand, der in einem Single-Haushalt lebt.
Wer in einer (eheähnlichen) Lebenspartnerschaft einen Haushalt teilt, erhält grundsätzlich weniger Leistungen als jemand, der in einem Single-Haushalt lebt.
Es bedarf einer Reihe von Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, eine Laufzeitverlängerung von AKW gehört nicht dazu.

Auf keinen Fall Gas verstromen! Blockheizkraftwerke können mit Holz betrieben sehr gute Nahwärmeversorger sein.
ich bin davon überzeugt, dass weder Kohlekraft noch Atomkraft die richtige Technologie ist, um in Deutschland eine zukunftsfähige und klimaschonende sowie möglichst autarke Energieversorgung sicherzustellen.