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Man sollte die Auswirkungen aber nicht überbewerten. Schließlich gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, natürlich auch das Recht auf Leistungen erhält - unabhängig davon, ob dies zusätzlich bspw. Bundestagsabgeordnete tun oder nicht.
Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung dient zwei Hauptzwecken: Er gleicht das Defizit aus, das entsteht, weil die Beiträge allein die Ausgaben nicht decken, und er finanziert sogenannte „versicherungsfremde“ bzw. „nicht beitragsgedeckte“ Leistungen, die – aus guten Gründen – die gesamte Gesellschaft tragen soll.
Ich möchte zunächst betonen, dass sich die auch von mir mitgetragene Kritik der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht darauf bezieht, das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festzuschreiben.